19.04.2017

Endspurt der Grünen Energie- und Forst-Minister für ihr „Windpark“-Steckenpferd

„Vernunftkraft“ Taunus und Anwohner kämpfen gegen Windrad-Industriegebiete am Buhlenberg und der Siegfriedseiche

Die Regierungspräsidien Darmstadt und Gießen verantworten die Genehmigungsverfahren für Windstromindustriegebiete im Taunus. Zügig setzen sie um, was ihre beiden Dienstherren, der Grüne Wirtschafts- und Energieminister Al-Wazir und dessen Grüne Kollegin Priska Hinz, zuständig für Umwelt, Klima und Forstwirtschaft, für Hessens künftige Stromversorgung einfordern: Schneller Ausbau von Windstrom-Industrieanlagen, selbst in Naherholungsgebieten und sensiblen Naturparks.

Eine wichtige Vorreiterrolle spielen dabei die hessischen Staatsforste. Eigentum des Landes und derzeit Verantwortungsbereich der Grünen Ministerin Priska Hinz, die im Zusammenspiel mit ihrem Kollegen Al-Wazir den Staatsbetrieb HessenForst zur Erschließung und Umwandlung weiterer Waldgebiete zu Industrieflächen für Windstromanlagen verpflichten.

Damit nicht allzu viel Zeit bei der Bearbeitung solcher Projekte verloren geht, werden „Windparks“ inzwischen zu größeren „Windfarmen“ zusammengefasst. Den Politikern im Taunus pressiert die „Energiewende“ inzwischen so sehr, dass jetzt vor den kommenden Bundes- und Landeswahlen zum Endspurt geblasen wird, bevor Bürgerprotest und Wahlergebnisse eine schnelle Realisierung verhindern. Deshalb werden jetzt sogar über die Kommunal- und Kreisgrenzen hinaus, zwischen den Regierungspräsidien Gießen und Darmstadt, gemeinsame Vorhaben zur beschleunigten Genehmigung durchgezogen.

Im Bürgerhaus Weilmünster erörtern vom 19. bis 21.4. die „Windfarmer“ bzw. Experten der Firma „Windwärts“, Hannover, als Antragsteller von sage und schreibe 11 Rotortürmen im Auftrag von HessenForst und der Gemeinden Weilmünster, Waldsolms und Grävenwiesbach mit Vertretern der lokalen Bürgerinitiativen die Zulässigkeit der Industrieanlagen in den genannten Forstgebieten. Der Erörterungstermin soll langwierigen Schriftverkehr zwischen den Behörden, Antragstellern und Betroffenen Anwohnern abkürzen und damit das Genehmigungsverfahren schneller zum Abschluss bringen.

Das Verfahren scheint derart unter Zeitdruck zu stehen, dass man sich zur Veranstaltung sogar die üblichen Höflichkeits- und Willkommensreden des Hausherren bzw. Bürgermeisters von Weilmünster oder des Landrates bzw. hauptamtlichen 1. Kreis-Beigeordneten von LM-WEL ersparte.

Sitzungsleitung, Einführung ins Tagungsprocedere und Vorstellung der beteiligten Personen bzw. Vertreter der Behörden lag in Händen von Herrn Marc Odrosek, RP Darmstadt. Sprecher und Vorsitzender der Antragstellerdelegation war Herr Mättig von „Windwärts Energie“. Er gab eine kurze Erläuterung zum Projekt „Windfarm“ Buhlenberg (Weilmünster + Waldsolms) und Siegfriedeiche (Grävenwiesbach).

Die Sprecherfunktion für die insgesamt 411 Widersprüche gegen den Bau der Anlagen am Buhlenberg und der Siegfriedseiche teilten sich 5 Personen. Eröffnet wurde die Diskussion über die Standsicherheit der ca. 200m hohen Windradtürme vom Sprecher des Regionalverbandes Taunus – Windkraft mit Vernunft, Joachim Göbel. Er bemängelte fehlende Baugrundgutachten der verschiedenen Standorte und zu geringe Abstände zwischen den Anlagen, sodass die Turbulenzsicherheitswerte überschritten werden. Die Sprecher der Anlagen im Gebiet Siegfriedseiche aus Grävenwiesbach verwiesen auf die Gefahren und besonderen Vorschriften in Wasserschutzgebieten und stellten ebenfalls fest, dass erforderliche Baugrund- und Hydrogeologische Gutachten fehlen, bzw. noch nicht zur Einsichtnahme vorliegen. Bevor diese Unterlagen vom Antragsteller nicht beigebracht würden, müsse das Verfahren eingestellt und nach Vorlage von neuem eröffnet werden.

Der Vertreter des Kreisbauamtes LM-WEL Herr Ralph Limburger verwies dagegen auf ein Rechtsgutachten vom 2.4.2016, nachdem es durchaus zulässig wäre ein Genehmigungsverfahren fortzuführen, selbst wenn Teilgutachten oder Expertisen nicht vollständig seien. Die Genehmigungsbehörde wird zu einem späteren Termin seine abschließende Entscheidung dazu bekanntgeben.

Weitere Diskussionen betrafen den Brandschutz und die Feuergefahr der Standorte im Wald. Die mögliche Grundwasserbeeinträchtigung, sowie Lärmbelästigung und der Infraschall.

Am 20.4. ab 10:00 Uhr wird die Erörterung mit dem Natur- und Artenschutz, Landschaftsbildanalyse, Waldbestandsverlust und Walderhaltungsabgaben fortgesetzt.